Keine schöne Vorstellung: Man freut sich über seinen neuen Whirlpool im Garten, auf dem Balkon oder auf der Terrasse und geniesst die damit verbundene Wellness, badet auch gerne mit mehreren Personen und hat richtig Spass und gute Erholung. Man spielt dabei ein wenig Musik und führt deswegen auch lautere Gespräche. Und dann das: Der Nachbar beschwert sich wegen Lärm, der durch Ihren Whirlpool und der damit verbundenen geselligkeit entsteht!
Manchmal geht das sogar so weit, dass der Nachbar die Polizeibehörde einschaltet. Dann klopfen auf einmal Beamte an der Tür und machen auf angebliche Lärmbelästigung aufmerksam - dabei können auch Bussgelder fällig werden. Wir können Sie aber beruhigen: So etwas passiert extrem selten - und quasi nie nur aufgrund der Betriebslautstärke des Whirlpools!
Erfahren Sie in unserem Ratgeber alles zu den Themen Whirlpool, Lärm und Lärmbelästigung.
Was man zur Lärmbelästigung in der Schweiz wissen sollte
Grundsätzlich kann der Nachbar bei der lokalen Polizeibehörde auf Lärmbelästigung plädieren, wenn diese in den folgenden Zeiträumen passiert:
- während der Nachtruhe: Zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens.
- während der Ruhezeit: An Sonntagen und Feiertagen ganztägig; während Werktagen zwischen 12 und 13 Uhr mittags.
Laut dem sogenannten Obligationenrecht (OR, Art. 257f) muss man auf andere Hausbewohner*innen und Nachbarn Rücksicht nehmen - Lärm eingeschlossen. Lärm zählt auch zu denjenigen “übermässigen Einwirkungen”, auf die man laut Zivilgesetzbuch (ZGB, Art. 684) verpflichtet ist, zu achten.
Das sind die sogenannten Lautstärke-Immisionsgrenzwerte für Wohngebiete:
- Tag: 60 Dezibel (dB(A))
- Nacht: 50 Dezibel (dB(A))
Bei einer Überschreitung dieser Grenzwerte kann der Nachbar theoretisch die Behörden verständigen. Das ist meist die lokale Polizeistelle. Teilen sich die Lärmquelle und der Nachbar einen Vermieter (zum Beispiel in einem Mietshaus), muss zunächst der Vermieter verpflichtet werden, dem Lärm nachzugehen.
Hinweis: Es kommt extrem selten vor, dass sich ein Nachbar über angeblichen Whirlpool-Lärm beschwert. Bei nun tausenden verkauften Spa Solutions-Whirlpools ist es bis heute nicht vorgekommen, dass sich ein Nachbar aufgrund eines zu lauten Geräts bei einem unserer Kunden beschwert hat. Rein vom Betrieb des Geräts werden schlicht keine Grenzwerte überschritten. Wir haben sogar für alle Geräte einen Lärmschutznachweis, den man einem besorgten Nachbarn vorzeigen könnte. Viel öfter ist es der Fall, dass nur im weiteren Zusammenhang mit einem Whirlpool zu viel Lärm entsteht - meist durch eine Party unter freiem Himmel mit lauter Musik.
Wie laut sind Whirlpools wirklich?
Die Whirlpool-Lautstärke entstehen in aller Regel durch die Wasserpumpe bzw. Zirkulationspumpe, Reinigungszyklen oder durch die Massagedüsen bzw. Jets. Die Whirlpool-Modelle von Spa Solutions kommen bei Regelbetrieb nie an die entsprechenden Grenzwerte (je nach Tageszeit 50 oder 60 dB(A))!
Manchmal gefährdet der Kontext von Aussenwhirlpools die gesetzlich verordnete Ruhe. Wenn Menschen zusammen ein Bad geniessen, die aufgrund der Lautstärke des Geräts sowieso lauter miteinander sprechen müssen, kann das den Nachbarn durchaus stören.
Überhöhte Lautstärke kann seltener auch durch Defekte oder Verunreinigungen der Leitungen entstehen, wenn dadurch das Gerät stärker arbeiten muss.
Nachbar beschwert sich? Unsere Tipps!
Die allermeisten Menschen kommen nicht auf die Idee, ihre Nachbarn aufgrund der Lautstärke eines Whirlpools anzuschwärzen. Schliesslich ist das Gerät im Schnitt nur eine Stunde pro Badevorgang aktiv und es kommt von sich aus nicht über den Grenzwert für Lärmbelästigung. Gelinde gesagt würde ein solcher Nachbar, der sich an einem Whirlpool stört, die Nachbarn schon wegen einer etwas heiteren Gartenparty bei der Polizei melden.
Wenn Sie dennoch einen Nachbarn haben, der empfindlich auf Lautstärke reagiert, seien Ihnen folgende Tipps ans Herz gelegt:
- Dialog! Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn und finden Sie heraus, ob sie sich a) überhaupt an der Lautstärke Ihres Whirlpools stören und b) wenn ja, ob sie sich bestimmte Ruhezeiträume wünschen. Meist lässt sich einfach ein Kompromiss finden.
- Laden Sie Ihre Nachbarn zum Baden ein! Vielleicht sind Ihre Nachbarn ja ein wenig neidisch auf Ihr Luxus-Wellness-Gerät. Dann wäre es doch schön, die Freude daran mit Ihren Nachbarn zu teilen - dann ändern diese bestimmt ihre Einstellung zum Blubber-Massagebad!
- Installieren Sie Lärmschutz! Wenn es gar nicht anders geht, kann es Möglichkeiten zum Ausbau Ihrer Wellnesszone geben. Steht Ihr Aussenwhirlpool abgesenkt im Garten oder auf der Terrasse, können Sie über Baukonstruktionen für Sicht- und Lärmschutz nachdenken: Eine Pergola, eine Gartenhütte oder ähnliches, gebaut um den Whirlpool herum. Manchmal hilft auch eine einfache Holzwand in Richtung des empfindsamen Nachbarn. Lassen Sie sich am besten von einem Bauherren beraten!
- Achten Sie auf angemessene Gesprächslautstärke! Vielleicht stört Ihre Nachbarn ja weniger der Lärm, der durch das Gerät entsteht, sondern mehr das laute Gerede und Gelächter. Fragen Sie Ihren Nachbarn, was ihn genau stört, und nehmen Sie einfach ein wenig mehr Rücksicht. Das wird Ihren Badespass kaum beeinflussen.
- Whirlpool reparieren/warten lassen! Wenn ein Whirlpool zu laut ist, kann das in seltenen Fällen an fehlerhaften oder defekten Teilen, verstopften Leitungen oder hartnäckigen Schmutzablagerungen liegen. Lassen Sie in diesem Fall Ihr Gerät von einem Spezialisten untersuchen und gegebenenfalls reparieren - z.B. von unserem Whirlpool Service.
- Neuen Whirlpool anschaffen! Tatsächlich sind vor allem ältere Modelle im Schnitt lauter als neue, effizientere und moderner gebaute Whirlpools. Vielleicht denken Sie schon länger an ein Upgrade - und die Nachbarn geben jetzt eine gewisse Motivation, sich zu verbessern. In diesem Fall wollen wir Ihnen natürlich nicht die hochwertigen Whirlpools von Spa Solutions vorenthalten. Zu den Whirlpools.